![]() ![]() |
Strukturqualität
Der Gemeindepsychiatrische Verbund
Der Vorschlag zur Bildung eines „Gemeindepsychiatrischen Verbundes“ und ein entsprechendes Konzept entstand aus der Notwendigkeit verschiedene Hilfen und Versorgungssysteme für psychisch erkrankte Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf zu koordinieren.
Erarbeitet wurden Prinzipien für eine regionale Organisation der Hilfesysteme. Die Leistungen wurden fünf sogenannten Funktionsbereichen zugeordnet:
- Ambulante sozialpsychiatrische Behandlung (z.B. ambulante Beratung und Abklärung, Vermittlung anderer Dienste und Einrichtungen, kurzdauernde Behandlung, Krisenintervention, aufsuchende Dienste, Begutachtungen, auch Prävention und Öffentlichkeitsarbeit)
- Sozialpsychiatrische Leistungen zur Selbstversorgung (Individuelle Wohnformen)
- Sozialpsychiatrische Leistungen zur Tagesgestaltung, Kontaktfindung und Teilhaben am gesellschaftlichen Leben (Tagesgestaltende Struktur oder Beschäftigungen ausserhalb des Wohnbereiches, Möglichkeiten zur Kontaktfindung und Freizeitangebote)
- Sozialpsychiatrische Leistungen im Bereich Arbeit und Ausbildung
(Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung, Integrationsbetriebe) - Stationäre und teilstationäre Behandlung
Zentren für Psychische Gesundheit
Das "Zentrum für Psychische Gesundheit" stellt unsere Weiterentwicklung des "Gemeindepsychiatrischen Verbundes" dar, der in erster Linie zu einer funktionalen Organisation eines Teiles der außerstationären Dienste dient. Das "Zentrum für Psychische Gesundheit" entspricht zeitgemäßen Kriterien für die Rahmenbedingungen von Behandlung und Rehabilitation und ermöglicht:
- ein überschaubares Feld und die Kontinuität einer therapeutischen Bezugsperson, es schafft die Möglichkeiten für
- eine Träger-Grenzen sprengende institutions- und berufsübergreifende Abstimmung und ein ganzheitliches Konzept hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen, die sich
- flexibel an die angestrebte Lebensform von KlientInnen anpassen sollen und
- der Verpflichtung der Gemeinde, für ihre psychisch Kranken zu sorgen, nachkommen.
Eine so gestaltete Strukturierung beinhaltet noch weitere Vorteile: Eine erhebliche Anzahl bislang stationär erbrachter Leistungen könnten teilstationär bzw. ambulant erfolgen. Das Krankenhausbett würde seine bislang zentrale Bedeutung verlieren; der stationäre Bereich nur mehr ein Glied in einer "Kette" von gleichrangigen Institutionen sein. Dies entspräche auch der gesundheitspolitisch gewünschten Verlagerung von stationären Leistungen und würde die geforderte Beschränkung psychiatrischer Betten ermöglichen.








